Unternehmensteuer, Grundsteuer und Vermögensteuer – wer zahlt was?
Neben Einkommen- und Mehrwertsteuer gibt es eine Reihe weiterer Steuern, die seltener in den Schlagzeilen stehen, aber für Unternehmen, Kommunen und Vermögende entscheidend sind. Drei davon stehen besonders im Fokus: die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die Grundsteuer und die Vermögensteuer.
Wie Unternehmen besteuert werden
Wie ein Unternehmen besteuert wird, hängt von seiner Rechtsform ab:
- Personenunternehmen wie Einzelunternehmer, Handwerksbetriebe oder Personengesellschaften zahlen auf ihre Gewinne Einkommensteuer – über den Inhaber.
- Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG zahlen Körperschaftsteuer: pauschal 15 Prozent auf den Gewinn, dazu der Solidaritätszuschlag.
Hinzu kommt in beiden Fällen die Gewerbesteuer, die an die Gemeinde fließt. Ihre Höhe hängt vom Hebesatz ab, den jede Kommune selbst festlegt – in Großstädten oft über 400 Prozent, in manchen Kleinstgemeinden deutlich weniger. Bei Personenunternehmen wird die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.
Zusammengerechnet zahlt eine Kapitalgesellschaft in Deutschland im Schnitt rund 30 Prozent auf ihren Gewinn. Das ist im internationalen Vergleich hoch: Der Durchschnitt der Industrieländer liegt bei gut 23 Prozent, Irland verlangt 12,5 Prozent für kleinere und 15 Prozent für große Konzerne. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf 10 Prozent zu senken.
Zielkonflikt bei der Unternehmensteuer
Unternehmensteuern sind ein heikles Feld:
- Für niedrige Sätze spricht der internationale Standortwettbewerb. Kapital und Unternehmen sind mobil, hohe Steuern können Investitionen ins Ausland verlagern.
- Gegen niedrige Sätze spricht, dass ein Steuerwettlauf nach unten allen Staaten Einnahmen kostet. Die OECD hat deshalb eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent für große Konzerne vereinbart, die in der EU seit 2024 gilt.
Die Gewerbesteuer ist für die Gemeinden mit über 75 Milliarden Euro im Jahr die wichtigste eigene Einnahmequelle. Sie schwankt aber stark mit der Konjunktur, was kommunale Haushalte in Krisen schnell unter Druck setzt.
Die Grundsteuer
Die Grundsteuer zahlen Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden; Vermieter dürfen sie auf die Mieter umlegen. Sie trifft also fast alle Haushalte. Mit rund 16 Milliarden Euro im Jahr ist sie eine verlässliche Einnahme der Kommunen, die über eigene Hebesätze ihre Höhe bestimmen.
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuer für verfassungswidrig, weil sie auf völlig veralteten Grundstückswerten von 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) beruhte. Seit Januar 2025 gilt eine neue Berechnung. Millionen Eigentümer mussten dafür eine Erklärung abgeben, und manche Länder nutzen eigene Modelle. Für viele änderte sich die Steuerlast spürbar – in beide Richtungen.
Die Vermögensteuer: ausgesetzt, aber nicht vergessen
Bis 1996 gab es in Deutschland eine Vermögensteuer. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete 1995, dass Immobilien gegenüber anderem Vermögen zu niedrig bewertet wurden. Statt das Gesetz zu reparieren, wird die Steuer seit 1997 einfach nicht mehr erhoben. Abgeschafft ist sie formal nie.
Die Debatte um eine Wiedereinführung kehrt regelmäßig zurück:
- Befürworter verweisen auf die sehr ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland: Die reichsten zehn Prozent besitzen mehr als die Hälfte des Vermögens. Eine Steuer auf große Vermögen könnte Milliarden für Bildung und Infrastruktur bringen.
- Gegner warnen vor Abwanderung Vermögender, vor der Belastung von Familienunternehmen, deren Vermögen im Betrieb steckt, und vor hohem Bewertungsaufwand.
Ein Blick ins Ausland zeigt beide Seiten: Viele europäische Länder haben ihre Vermögensteuer in den letzten Jahrzehnten abgeschafft, Frankreich ersetzte sie 2018 durch eine reine Immobilienvermögensteuer. Die Schweiz, Norwegen und Spanien erheben dagegen weiterhin eine.
Faustregel: Je mobiler eine Steuerbasis ist, desto schwerer lässt sie sich hoch besteuern. Grund und Boden laufen nicht weg – Kapital und Unternehmen schon.
So spielst du es im Deutschland Simulator
Im Ressort Steuern findest du unter „Weitere Steuern“ die Körperschaftsteuer (Start: 30 %, gemeint ist die Gesamtbelastung aus Körperschaft- und Gewerbesteuer) und den Grundsteuer-Index (100 = heutiges Niveau). Darunter kannst du eine Vermögensteuer einführen.
- Unternehmensteuer und Standort. Höhere Sätze bringen mehr Einnahmen, verschlechtern aber Investitionsklima und Wirtschaftsfreiheit und können Firmen zur Abwanderung bewegen.
- Grundsteuer trifft Mieter. Ein höherer Index bringt den Kommunen Geld, verteuert aber das Wohnen.
- Vermögensteuer hat eine Langzeitwirkung. Schon die Einführung löst Abwanderung Vermögender aus. Die Steuerbasis schmilzt mit der Zeit, je höher der Satz und je höher die übrige Steuerlast ist. Mit den Vermögenden fehlen auch Einnahmen bei Einkommen- und Unternehmensteuer.
- Der Schaden bleibt. Wer die Vermögensteuer wieder abschafft, holt das abgewanderte Kapital nicht zurück. Der Wachstumsverlust bleibt bestehen.
Wie die Einkommensteuer funktioniert, erklärt der Artikel Einkommensteuer verstehen.